Bei einer technischen Störung können Sie sich an unsere Geschäftsstelle wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten kontaktieren Sie bitte direkt den Hausmeister, der für Ihre Immobilie zuständig ist. Die Nummer des zuständigen Hausmeisters finden Sie im Aushang im Hausflur oder Erdgeschoss Ihres Gebäudes.
In dringenden Notfällen oder wenn keiner der genannten Ansprechpartner erreichbar ist, wenden Sie sich jederzeit an unsere Notfall-Hotline:
Unsere Mitarbeiter werden Ihnen kompetent und zuverlässig weiterhelfen. Zögern Sie nicht, diese Nummern zu wählen!
Polizei: 110
Feuerwehr (auch bei Gasgeruch): 112
Notfall-Hotline: 0800 / 444 02 02
Geschäftsstelle: 0371 / 24 08 90 00
Ein Notfall liegt beispielsweise vor bei Wasserrohrbruch oder vollständigem Ausfall der Heizung in der Heizperiode.
Können wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht mit folgenden Angaben:
Die Mailbox rufen wir regelmäßig ab und kümmern uns umgehend um Ihren Notfall oder beauftragen einen geeigneten Notdienst.
Bitte ergreifen Sie schadensmindernde Maßnahmen, bis ein zuständiger Mitarbeiter oder eine Notdienstfirma eintrifft. So lässen sich mögliche Schäden begrenzen. Als solche Maßnahmen empfehlen wir:
Hinweis: Unsere Mitarbeiter oder die Notdienstfirma wehren im Notfall unmittelbare Gefahren ab. Eine Reparatur oder Instandsetzung erfolgt im Anschluss während der regulären Geschäftszeiten.
Erdgas ist ein leicht entzündliches, farbloses und von Natur aus geruchloses Gas. Tritt Gas unkontrolliert aus, besteht im schlimmsten Fall Explosionsgefahr. Damit ein unkontrollierter Gasaustritt möglichst schnell bemerkt wird, ist dem von Natur aus geruchlosen Gas ein starker Geruchsstoff beigemischt. Er erinnert an faule Eier.
Richtiges Verhalten bei Gasgeruch
Wird dringende Hilfe benötigt, dann wählen Sie bitte den Notruf 112 und verständigen Sie die Feuerwehr. Sie wird alle weiteren wichtigen Schritte unternehmen. Denken Sie an die 5 W-Fragen:
Brennendes Gas sollten Sie übrigens nicht zwangsläufig löschen, solange die Gaszufuhr noch geöffnet ist. Durch das Verbrennen des Gases besteht Brand- aber keine Explosionsgefahr. Überlassen Sie diese Aufgabe der Feuerwehr.