Dies ist ein Angebot an alle Eigentümer, die ihre Wohnung bereits vermietet haben. Es gibt zwei Möglichkeiten für Sie: entweder Eigennutzung oder Fremdvermietung.
Mit Mietvertragsabschluss begründen Sie eine Rechtsbeziehung, in der Sie als Vermieter Rechte, aber auch Pflichten haben. Damit Sie diese Pflichten erfüllen können, verlangt es nicht nur spezifische Kenntnisse, sondern auch Zeit. Leider ist es auch nicht einfach, die richtige Unterscheidung zwischen Ihren Belangen als Vermieter und denen als Mitglied der Eigentümergemeinschaft zu treffen. Da kommt der WEG – Verwalter ins Spiel. Er wird in der Regel alle Angelegenheiten bezüglich Ihres Mietverhältnisses zurückweisen. Warum? Er ist nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig.
Es unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich hier ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum. Daher gilt Ihre Wohnung dem Wesen nach als Sondereigentum und ist somit von Ihnen selbst zu verwalten. Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, diese sogenannte Sondereigentums-Verwaltung einem Verwalter zu übertragen. Es empfiehlt sich daher die Abgabe an eine Hausverwaltung Ihrer Wahl, da zu einer ordnungsgemäßen Sondereigentumsverwaltung spezielle Kenntnisse erforderlich sind. Hierbei sind Sie nicht an den WEG – Verwalter gebunden.
Verträge:
Sofern Sie sich in Zukunft wieder mehr Zeit für Ihre Familie gönnen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Die Abgabe der Sondereigentumsverwaltung erspart Ihnen auf jeden Fall Zeit und unter Umständen auch Nerven und Ärger.
Wir stehen Ihnen sehr gern für Ihre Fragen zur Verfügung.