➨ viveto verwaltet Ihre Immobilien in Sachsen zuverlässig.
Als engagierte technische und kaufmännische Verwaltung für Ihre WEG legen wir das Hauptaugenmerk unter anderem auf Ortsansässigkeit. So sind wir neben unserer Niederlassung in Chemnitz auch vermehrt im Erzgebirge, in Leipzig/Schkeuditz, Mittelsachsen sowie in und um Dresden für Sie tätig. Dazu bauen wir unseren Tätigkeitsbereich in Sachsen kontinuierlich aus, um noch näher an Ihrer Immobilie dran zu sein.
Bei unseren Verwaltungstätigkeiten stehen der Werterhalt, die Wirtschaftlichkeit und die Wertsteigerung von Immobilien im Fokus. Damit tragen wir zur Entlastung der Eigentümer bei. Wir betreiben die Verwaltung mit großem Verantwortungsbewusstsein. Wir verpflichten uns, den zur Verwaltung anvertrauten Haus- und Grundbesitz nachhaltig mit Sachverstand, Seriosität und Sorgfalt unter Beachtung gesetzlicher Verordnungen - wie dem Wohnungseigentumsgesetz - zu betreuen.
Mit uns verfügen Sie über eine exklusive WEG-Verwaltung für Chemnitz und Region, die seriös und individuell für Ihre Immobilie arbeitet. Wir übernehmen, entsprechend Ihren Vorstellungen und Gegebenheiten, organisatorische Aufgaben und informieren Sie stets umfassend.
Mit uns erhalten Sie eine weitreichende WEG-Verwaltung für Chemnitz und der Region, darunter im Erzgebirge, in Mittelsachsen, Leipzig/Schkeuditz und Dresden. Egal, wo sich dort Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft befindet, wir kümmern uns professionell und zuverlässig darum. Welche Aufgaben die Verwaltung genau übernimmt, ergibt sich aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die möglichen technischen und kaufmännischen Aufgaben aus unserem Leistungsportfolio. Diese zielen neben dem Werterhalt und der Wertsteigerung des Gemeinschaftseigentums auf maximale Transparenz und Kundennähe ab. In allem, was wir tun, folgen wir selbstverständlich den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes.
Wir übernehmen nach Absprache mit Ihnen durchführbare Instandsetzungsarbeiten in Eigenregie wie z.B. Malerarbeiten. Bei größeren Reparaturen oder Instandsetzungen wie z.B. an Heizungen, holen wir Angebote ein und erteilen ebenfalls nach Absprache die Aufträge an die Fachfirmen.
Die Verpflichtungen können sich aus Einzelvorschriften für einen Vermieter ergeben, dessen Aufgaben durch die Hausverwaltung wahrgenommen werden. Rechtsgrundlage für Wohnraummietverträge sind die §§ 535 ff. BGB.