Legen Sie Ihre Verwaltung in Freital & Umgebung in erfahrene Hände.
Mit viveto geht das ganz einfach, schnell und zuverlässig.
Unser breit gefächertes Spektrum an Dienstleistungen beinhaltet die Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung, WEG-Verwaltung und vieles mehr.
Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch, bei dem wir Ihren genauen Bedarf erfragen und erhalten Sie ein kostenloses, individuelles und maßgeschneidertes Angebot, das genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Profitieren Sie durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Immobilienverwaltung und erhalten Sie Zugriff auf unser leistungsstarkes Netzwerk an ausgewählten Partnern und Dienstleistern.
Das können Sie von viveto erwarten:
Hinter viveto steht eine moderne Unternehmensgruppe mit einem Fokus auf Immobilien, Verwaltung und Wohnen. So stehen wir Ihnen neben unserer Hausverwaltung für Freital auf Anfrage auch als Immobilienmakler oder Wohnungsvermietung zur Verfügung. Sollten Sie einen Mix aus verschiedenen Immobilienservices benötigen, können Sie sich gerne ein Angebot für ein Rundum-sorglos-Paket einholen.
Freital ist eine Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen, Deutschland. Die Stadt liegt an einem kleinen Fluss, der Weißeritz, und liegt acht Kilometer südwestlich von Dresden. Freital liegt südwestlich von Dresden im Döhlener Becken, das von Südwesten nach Nordosten von der Weißeritz durchflossen wird.
In Hainsberg, einem Ortsteil von Freital, fließen die beiden Flüsse Rote Weißeritz und Wilde Weißeritz zusammen. Im Nordosten grenzt Freital an die Landeshauptstadt Dresden. Nachbargemeinden in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge sind von Osten und im Uhrzeigersinn: Bannewitz, Rabenau, Höckendorf, Tharandt und Wilsdruff.
Die Gründerväter von Freital haben vor rund einem Jahrhundert eine junge, sich entwickelnde Stadt gegründet. Gebaut aus Kohle und Stahl, geprägt von Erfindergeist und Fleiß, getragen von Visionen und Hoffnung, geschuldet der Einsicht, dass nur Einigkeit stark macht. Freital ist verwurzelt in einer fast tausendjährigen Besiedlung im Tal zwischen Rabenauer und Plauenschem Grund.
Die Träume der Gründerväter wurden durch Weltwirtschaftskrise, Faschismus und Krieg, den Niedergang des Bergbaus, DDR-Misswirtschaft und den Zusammenbruch der Industrie nach der Wiedervereinigung immer wieder hinausgezögert. Doch aus dem einst rauchenden Fabrikschornstein „Tal der roten Wolke“ ist eine begehrte und familienfreundliche Metropole geworden.
Immer mehr Menschen ziehen nach Freital, das nahe der Landeshauptstadt Dresden liegt und von sanften Hängen mit Wald und Wiesen umgeben ist. Immer mehr Unternehmen siedeln sich in der großen Kreisstadt Freital an und profitieren von der guten Infrastruktur und der guten Verkehrsanbindung des Landes.
Mit der Schaffung ihres lang ersehnten Zentrums treibt die sich noch entwickelnde Stadt die Stadtentwicklung sowie das Wachstum ihrer sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur aggressiv voran. Heute ist Freital mit über 40.000 Einwohnern die achtgrößte Stadt des Bundeslandes Sachsen.
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In einer Eigentümergemeinschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert, um die Immobilie in den Wintermonaten warm zu halten. Wenn die Heizungsanlage ausfällt, kümmert sich der Verwalter um die notwendigen Arbeiten und benötigt in der Regel keinen WEG-Beschluss. Wird die Heizungsanlage jedoch "freiwillig" als Gemeinschaftseigentum ausgetauscht, ist ein Beschluss erforderlich.
Bei einem Ausfall der Heizungsanlage sind alle Mieterinnen und Mieter betroffen. Ist der Ausfall auf einen Mangel zurückzuführen, sind die Mieter in der Regel verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Ist der Ausfall jedoch auf normale Abnutzung zurückzuführen, sind die Mieter in der Regel für die Kosten des Austauschs der Heizungsanlage verantwortlich.
Um Konflikte oder Streitigkeiten darüber zu vermeiden, wer für die Kosten des Austauschs der Heizungsanlage verantwortlich ist, ist es wichtig, dass die Verwalter eine förmliche Vereinbarung getroffen haben. Dieser Beschluss kann von der WEG verfasst werden und regelt, wer für die Kosten des Austauschs verantwortlich ist, wann der Austausch erfolgen soll und welche weiteren Einzelheiten zu beachten sind.
Wird die Heizungsanlage als Gemeinschaftseigentum "freiwillig" ausgetauscht, ist es wichtig, dass das gleiche Verfahren eingehalten wird wie beim Ausfall der Heizungsanlage aufgrund eines Mangels. So lassen sich Konflikte oder Streitigkeiten darüber vermeiden, wer für die Kosten des Austauschs verantwortlich ist.
Der Wohnungseigentumsverwaltungsrat ist für die laufenden Geschäfte des Wohnungseigentums zuständig. Der Vorstand setzt sich aus fünf gewählten Vertretern der verschiedenen Wohnungseigentumseinheiten zusammen (§ 27 Abs. 1 Satz 4 WEG). Diese Vertreter sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und ein weiterer gewählter Vertreter. Der Verwaltungsbeirat kann durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung des Wohnungseigentums ermächtigen (§ 27 Abs. 3 Satz 3 WEG).
Die Wohnungseigentümer können ihre Befugnisse auf einen oder mehrere Wohnungseigentümer übertragen, die sie für die Vertretung des Wohnungseigentums am besten geeignet halten. Diese Vollmachtsübertragung ist ein wichtiger Teil des demokratischen Prozesses innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Übertragung von Befugnissen ermöglicht es den Wohnungseigentümern, Aufgaben zu delegieren, die sie nicht selbst erledigen können, oder Aufgaben, die ihrer Meinung nach besser von einer anderen Person erledigt werden sollten. Außerdem können die Wohnungseigentümer so einer anderen Person die Möglichkeit geben, sich mit der Wohnungseigentümerschaft und ihrer Politik vertraut zu machen.
Der Vorstand kann die Übertragung von Befugnissen jederzeit widerrufen, wenn er der Meinung ist, dass der Wohnungseigentümer die Wohnung nicht fair und unparteiisch vertritt. Der Vorstand sollte immer ein offenes Ohr für die Anliegen und Vorschläge der Wohnungseigentümerdelegation haben. Diese Kommunikation zwischen dem Verwaltungsrat und der Wohnungseigentümerdelegation ist für das Funktionieren der Wohnanlage unerlässlich.
Ja, eine Hausverwaltung kann im Rahmen ihrer Beauftragung durch den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft auch Eigentümer abmahnen, wenn diese gegen die Hausordnung oder andere Regelungen verstoßen. Die Hausordnung ist eine Regelung, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wird und die festlegt, wie sich die Bewohner in einer Wohnanlage verhalten sollen.
Es gibt keine allgemeingültige Regelung darüber, wie hoch die Verwaltungskosten einer Hausverwaltung sein dürfen. Die Höhe der Verwaltungskosten ist in der Regel abhängig von den Leistungen, die von der Hausverwaltung erbracht werden, und den individuellen Umständen der Immobilie. In der Praxis gibt es Hausverwaltungen, die Verwaltungskosten von 5,5 % der Bruttomiete (Grundmiete einschließlich Umsatzsteuer) berechnen, es gibt aber auch Hausverwaltungen, die geringere oder höhere Verwaltungskosten berechnen.