Legen Sie Ihre Wohnungsverwaltung in Stollberg & Umgebung in erfahrene Hände.
Mit viveto geht das ganz einfach, schnell und zuverlässig.
viveto Verwaltung ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn um die Immobilienverwaltung in Stollberg und Region geht. Ob Mietverwaltung, WEG- oder Sondereigentumsverwaltung – wir passen unsere Dienstleistungen stets an Sie an. Lassen Sie uns in einem ersten persönlichen Kennenlerngespräch wissen, was Sie benötigen und wir beraten Sie dazu, welche Lösung am sinnvollsten für Sie ist. Auch wenn noch Unklarheiten herrschen, beraten wir Sie gerne.
Darauf können Sie bei viveto zählen:
Hinter viveto steht eine moderne Unternehmensgruppe mit einem Fokus auf Immobilien, Verwaltung und Wohnen. So stehen wir Ihnen neben unserer Hausverwaltung für Stollberg auf Anfrage auch als Immobilienmakler oder Wohnungsvermietung zur Verfügung. Sollten Sie einen Mix aus verschiedenen Immobilienservices benötigen, können Sie sich gerne ein Angebot für ein Rundum-sorglos-Paket einholen.
Der sächsische Erzgebirge-Kreis umfasst die große Kreisstadt Stollberg/Erzgeb (Deutschland). Sie dient als Verwaltungszentrum der Region Stollberg/Erzgeb. Für Jung und Alt ist Stollberg eine lebendige, gesellige und tolerante Stadt mit kinder- und familienfreundlicher Infrastruktur.In Stollberg leben Lebensqualität und Technik nebeneinander.
Stollberg hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem der bedeutendsten Wirtschaftszentren des Erzgebirges entwickelt. Rund 11.500 Menschen nennen heute Stollberg ihre Heimat. Egal wie groß Sie sind, Stollbergs fünf Stadtteile haben Ihnen auf jeder der vier Säulen etwas zu bieten.
Unternehmen aus der Hightech-Branche, der Automobilindustrie, dem Sondermaschinenbau, der Metallbe- und -verarbeitung sowie der forschenden und entwickelnden Industrie haben sich für den Gewerbepark entschieden. Aufgrund des Wachstums von Industriegebieten war es für Unternehmen einfacher, sich hier anzusiedeln.
Bildung an erster Stelle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wurden in den letzten Jahren umfassend renoviert und bieten den Kindern und Jugendlichen in Stollberg ein angenehmes Lernumfeld.
In Stollberg gibt es zahlreiche Wohnlagen mit vielfältigen Vorzügen: Alte Handels- und Verkehrslinien laufen im Herzen von Stollberg zusammen. Die am Fuße der Stalburk entstandene Stollberger Innenstadt lädt mit ihren Gründerzeithäusern zum Verweilen ein. Kleine Einzelhandelsgeschäfte, darunter auch Lebensmittelgeschäfte, verkaufen eine Vielzahl von Notwendigkeiten sowie eine Reihe von Extras in den Bereichen Mode, Spiel und Sport, Technik, Bücher usw. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren das Angebot erheblich verbessert Wohnqualität in Innenstädten. Durch die umfangreiche Renovierung und Modernisierung der Gebäude wirken die Straßen und Plätze nun einladend und ansprechend.
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Folgende Versicherungen sind für die Tätigkeit als Hausverwalter besonders interessant: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Betriebshaftpflichtversicherung. Firmen-Rechtsschutzversicherung. Gewerbliche Kfz-Versicherung. Inhaltsversicherung. Immobilienversicherung.
Es ist richtig, dass die Eigentümergemeinschaft bei dringender Erledigungsbedürftigkeit eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen kann, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen und zu entscheiden. Die Eigentümergemeinschaft kann in der Eigentümerversammlung auch über die Bestellung oder Abberufung eines Verwalters beschließen. Wenn die Hausverwaltung ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Eigentümergemeinschaft kommt, kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, den Verwalter abzuberufen oder den Vertrag mit ihm zu kündigen. In solchen Fällen sollte die Eigentümergemeinschaft jedoch immer bedenken, dass eine Trennung von der Hausverwaltung auch mit Kosten und organisatorischen Herausforderungen verbunden sein kann.
Jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. § 18 Abs. 4 WEG räumt den Wohnungseigentümern ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein.
Der Verwalter einer Immobilie haftet in der Regel, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Pflichten aus dem Verwaltervertrag oder aus dem WEG-Gesetz verletzt. In der Praxis besteht das größte Haftungsrisiko für den Hausverwalter in der Behandlung von Baumängeln und der Instandhaltung der verwalteten Immobilie.
Bei Baumängeln hat der Verwalter die Pflicht, diese sofort nach ihrer Entdeckung zu erkennen und zu beseitigen. Wird ein Mangel nicht behoben, kann der Hausverwalter für alle entstehenden Schäden haftbar gemacht werden. Ebenso sind Immobilienverwalter verpflichtet, die Immobilie in einem sicheren und bewohnbaren Zustand zu halten. Wenn die Immobilie nicht in einem sicheren Zustand gehalten wird, kann der Verwalter für etwaige Verletzungen haftbar gemacht werden, die sich daraus ergeben.