Legen Sie Ihre Hausverwaltung in Freiberg & Umgebung in erfahrene Hände.
Mit viveto geht das ganz einfach, schnell und zuverlässig.
Sondereigentumsverwaltung, WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in Freiberg und Umgebung
Sie befinden sich auf der Suche nach einer zuverlässigen und vertrauensvollen Hausverwaltung? viveto weiß, was Sie brauchen. Ob Mietverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung oder eine andere Form der Haus- oder Wohnungsverwaltung - wir gehen individuell auf Ihre Anliegen ein. Als Grundlage dafür dienen ein ausgiebiges Kennenlerngespräch und die Zuweisung der passenden Ansprechpartner für Ihre Bedürfnisse.
Unsere professionelle Hausverwaltung bietet Ihnen…
Hinter viveto steht eine moderne Unternehmensgruppe mit einem Fokus auf Immobilien, Verwaltung und Wohnen. So stehen wir Ihnen neben unserer Hausverwaltung für Freiberg auf Anfrage auch als Immobilienmakler oder Wohnungsvermietung zur Verfügung. Sollten Sie einen Mix aus verschiedenen Immobilienservices benötigen, können Sie sich gerne ein Angebot für ein Rundum-sorglos-Paket einholen.
Zwischen Dresden und Chemnitz, etwa in der Mitte des Freistaates Sachsen, liegt die große Kreis- und Bergstadt Freiberg. Die mittelgroße Stadt dient als Verwaltungszentrum des 2008 gebildeten Kreises Mittelsachsen und beherbergt neben der Bergakademie Freiberg die älteste kontinuierlich betriebene Technische und Montanuniversität der Welt.
Die Einheimischen sind sehr stolz auf die sächsischen Entdecker, ihre Silbervergangenheit und ihre fortwährenden Bergbaubräuche. Seit 2019 wird die über 1000-jährige Bergbaugeschichte Freibergs, die dem ganzen Bundesland Sachsen zu Wohlstand und Glanz verholfen hat, mit der Weltkulturerbe-Auszeichnung gewürdigt.
Deutschlands „Silberstadt“ ist Freiberg in Sachsen. Das Bergbaurevier Freiberg war lange Zeit das größte Silberrevier Europas. Heute beeindruckt die Stadt mehr denn je mit ihrer geschlossenen historischen Altstadt mit Hunderten von Baudenkmälern, darunter Schloss Freudenstein, einstige Wiege der berühmten Wettiner Herrscher und heutiger Sitz der terra mineralia – eine der schönsten und größten Mineraliensammlungen der Welt, der Dom St. Marien mit den international bekannten Gottfried-Silbermann-Orgeln und der Grablege der Wettiner sowie die lieblichen Plätze Ober-, Unter- und Buttermarkt und Schlossp.
Die Technische Universität Bergakademie hat ihren Sitz in Freiberg. Sie steht vor einer der größten Schwierigkeiten des neuen Jahrtausends, da sie sich in Forschung und Lehre auf das Thema Rohstoffe und Ressourcen konzentriert. Die älteste montanwissenschaftliche Universität der Welt genießt als deutsche Ressourcenuniversität einen international anerkannten Ruf.
Der Bergbau hat Unternehmer und Erfinder hervorgebracht. Beides prägt bis heute die Stadt. Forschung, Entwicklung und Industrieleistung zusammen geben dem Standort, einem der größten Wirtschaftsstandorte Sachsens, eine solide Perspektive in vielfältigen Bereichen.
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Eine Hausverwaltung darf keine Hausordnung erlassen, die den Bewohnern vorschreibt, was sie zu tun und zu lassen haben - dies ist allein Sache der Eigentümerversammlung. en wird und die festlegt, wie sich die Bewohner in einer Wohnanlage verhalten sollen. Sie kann zum Beispiel festlegen, wann Lärm vermieden werden muss, ob Haustiere erlaubt sind und wie Müll zu entsorgen ist. Die Hausordnung darf jedoch nicht gegen geltendes Recht verstoßen und muss den Bewohnern eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Auch darf ein Hausverwalter die Wohnungen der Eigentümer nicht ohne vorherige Ankündigung betreten. Gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person die Wohnung des Mieters nur betreten, wenn dies zu den in § 535 Abs. 2 BGB genannten Zwecken erforderlich ist und wenn der Mieter vorher angemessen benachrichtigt wurde.
Es ist richtig, dass die Eigentümergemeinschaft bei dringender Erledigungsbedürftigkeit eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen kann, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen und zu entscheiden. Die Eigentümergemeinschaft kann in der Eigentümerversammlung auch über die Bestellung oder Abberufung eines Verwalters beschließen. Wenn die Hausverwaltung ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Eigentümergemeinschaft kommt, kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, den Verwalter abzuberufen oder den Vertrag mit ihm zu kündigen. In solchen Fällen sollte die Eigentümergemeinschaft jedoch immer bedenken, dass eine Trennung von der Hausverwaltung auch mit Kosten und organisatorischen Herausforderungen verbunden sein kann.
Viele Menschen denken, dass Hausverwaltung und Hausmeisterdienste ein und dasselbe sind. Das ist aber nicht der Fall. Die Hausverwaltung ist eine Verwaltungstätigkeit, die den täglichen Betrieb einer Immobilie überwacht, während Hausmeisterdienste handwerkliche Dienstleistungen sind, die von einem eigenen Unternehmen oder einem externen Dienstleister erbracht werden.
Ein Hausverwalter ist u. a. für die Gehaltsabrechnung, die Verwaltung des Budgets und die Überwachung der Instandhaltung der Immobilie zuständig. Er arbeitet auch mit den Mietverwaltern zusammen, um sicherzustellen, dass die Immobilie so genutzt wird, dass sie den Bedürfnissen der Mieter entspricht.
Ein Hausmeisterservice ist für die Reinigung der Immobilie verantwortlich, repariert Dinge, die repariert werden müssen, und hält die Immobilie sauber und organisiert. Er kümmert sich auch um die Instandhaltung der Immobilie, z. B. das Reparieren von undichten Stellen und Malerarbeiten.
Immobilienverwaltungsunternehmen bieten Immobilienbesitzern eine dringend benötigte Dienstleistung an. Oft haben Immobilieneigentümer Mühe, die Mieteinnahmen von den Bewohnern einzutreiben. Dies kann ein großes Ärgernis sein und ist oft sehr zeitaufwendig. Ein Immobilienverwaltungsunternehmen kann den Eigentümer entlasten und dabei helfen, die Immobilie effizienter zu verwalten. Dies kann zu einer rentableren Immobilie und einem entspannteren Eigentümer führen.