Legen Sie Ihre Verwaltung in Meißen & Umgebung in erfahrene Hände.
Mit viveto geht das ganz einfach, schnell und zuverlässig.
Sondereigentumsverwaltung, WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in der Region Meißen
Sie möchten sich Unterstützung von einer seriösen und zuverlässigen Hausverwaltung holen? viveto ist gerne für Sie da. Wir bieten Ihnen fachkundige Ansprechpartner und einen Service, auf den Sie sich voll und ganz verlassen können. Von der Mietverwaltung über die WEG-Verwaltung bis hin zur Sondereigentumsverwaltung – wir nehmen uns Ihrem Verwaltungswunsch an. Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen eines Kennenlerngesprächs Ihre Bedürfnisse und klären Sie über unsere Serviceleistungen auf.
Darauf können Sie bei viveto zählen:
Dank unseres breit aufgestellten Immobilienunternehmens bieten wir einen ganzheitlichen Immobilienservice an. Somit können wir Sie neben der Wohnungs- und Hausverwaltung im Raum Meißen auch in Sachen Immobilienkauf, -verkauf und -vermietung betreuen. Ganz egal, ob Sie nur einen Immobilienverwalter suchen oder sich ein „Rundum-sorglos-Paket“ wünschen – viveto nimmt sich mit großer Sorgfalt Ihrem Anliegen an.
Meißen, die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Freistaat Sachsen, mit über 28.000 Einwohnern und dem Status einer Großen Kreisstadt. Meißener Porzellan, das erste europäische Porzellan seit 1708, wird in der mittelgroßen Stadt hergestellt und ist weltweit bekannt. Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meißen ist eingetragene Inhaberin des Namens der Stadt mit dem Doppel-s ("Meissen").
Die Stadt Meißen liegt am Ausgang der Elbe und ihres Nebenflusses Triebisch, Talkessel, 25 km nordwestlich von Dresden, 75 km östlich von Leipzig und 30 km nördlich von Freiberg. Südöstlich von Meißen liegen Coswig und Radebeul. Der mittlere Wasserstand der Elbe ist mit 95 Metern über NN der tiefste Punkt der Stadt. Südlich von Meißen liegt das Meißener Bergland, nordwestlich der Stadt die Lommatzscher Pflege. Nahe gelegene Gemeinden sind die Städte Coswig, Diera-Zehren, Käbschütztal, Klipphausen, Niederau und Weinböhla im Landkreis Meißen.
Meißen hat einen gewissen Charme, der fasziniert. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, die Stadt mit ihren unverwechselbaren Vierteln, sorgfältig restaurierten Häusern, üppigen Innenhöfen und kultureller Vielfalt zu ihrer neuen Heimat zu machen. Meißen verfügt über einen hervorragenden Standort als Lebensstandort mit einem überdurchschnittlich hohen Versorgungs- und Bildungsniveau, modernster medizinischer Ausstattung, einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur und vielfältigen Arbeitsplätzen. Außerdem ist Dresden in der Nähe, was ein Bonus ist. Kurzum: Die Domstadt ist der ideale Standort zum Leben und Arbeiten. Dies zeigt sich daran, dass seit einigen Jahren mehr Menschen nach Neumeissen zugezogen sind als Meißen verlassen haben.
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Zu den Aufgaben gehören die technische, wirtschaftliche und kaufmännische Betreuung der WEG sowie die Erstellung und Durchsetzung einer entsprechenden Hausordnung. Grundlage für die ordnungsgemäße Verwaltung ist das WEG-Gesetz. Die Verwalter:in einer WEG wird durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung bestellt. 19.11.2021
Eine Hausverwaltung ist eine Person oder ein Unternehmen, das sich um die Verwaltung von Immobilien kümmert. Dazu gehört die Überwachung und Durchführung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die Betreuung von Mietern und Eigentümern, die Überwachung von Miet- und Pachtverträgen, die Durchführung von Eigentümerversammlungen und die Pflege von Finanzunterlagen. Eine Hausverwaltung kann für verschiedene Arten von Immobilien zuständig sein, wie zum Beispiel Wohnhäuser, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekte. Sie ist in der Regel der Ansprechpartner:in für Mieter und Eigentümer:innen und kümmert sich um alle Belange rund um die Immobilie.
Eine Hausverwaltung darf keine Hausordnung erlassen, die den Bewohnern vorschreibt, was sie zu tun und zu lassen haben - dies ist allein Sache der Eigentümerversammlung. en wird und die festlegt, wie sich die Bewohner in einer Wohnanlage verhalten sollen. Sie kann zum Beispiel festlegen, wann Lärm vermieden werden muss, ob Haustiere erlaubt sind und wie Müll zu entsorgen ist. Die Hausordnung darf jedoch nicht gegen geltendes Recht verstoßen und muss den Bewohnern eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Auch darf ein Hausverwalter die Wohnungen der Eigentümer nicht ohne vorherige Ankündigung betreten. Gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person die Wohnung des Mieters nur betreten, wenn dies zu den in § 535 Abs. 2 BGB genannten Zwecken erforderlich ist und wenn der Mieter vorher angemessen benachrichtigt wurde.
Es ist richtig, dass die Eigentümergemeinschaft bei dringender Erledigungsbedürftigkeit eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen kann, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen und zu entscheiden. Die Eigentümergemeinschaft kann in der Eigentümerversammlung auch über die Bestellung oder Abberufung eines Verwalters beschließen. Wenn die Hausverwaltung ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Eigentümergemeinschaft kommt, kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, den Verwalter abzuberufen oder den Vertrag mit ihm zu kündigen. In solchen Fällen sollte die Eigentümergemeinschaft jedoch immer bedenken, dass eine Trennung von der Hausverwaltung auch mit Kosten und organisatorischen Herausforderungen verbunden sein kann.