Legen Sie Ihre Immobilienverwaltung in Borna & Umgebung in erfahrene Hände.
Mit viveto geht das ganz einfach, schnell und zuverlässig.
Ob Mietverwaltung, WEG-Verwaltung oder Sondereigentumsverwaltung in Borna oder Region – viveto kümmert sich für Sie darum. Lernen Sie unsere top ausgebildeten Mitarbeiter in einem persönlichen Kennenlerngespräch kennen und wir geben unverbindliches und individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot für Ihr Verwaltungsanliegen ab. Bei Fragen stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung.
Das ist viveto Verwaltung im Überblick:
Durch unsere breit gefächerte Unternehmensgruppe, bestehend aus viveto Verwaltung, viveto Immobilien und viveto Wohnen, kommen Sie in den Genuss eines ganzheitlichen Immobilienservices. Neben der Wohnungsverwaltung im Raum Borna betreuen Sie unsere Immobilienexperten auf Anfrage gerne auch beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.
Borna, eine Großstadt in Sachsen, liegt etwa 30 Kilometer südlich von Leipzig. Die Stadt dient als Kreisstadt für die Region Leipzig. Borna liegt im südlichsten Naturraum der Leipziger Tieflandsbucht, dem Bergbaurevier südlich von Leipzig. Der kleine Fluss Wyhra, der zuvor durch das Landschaftsschutzgebiet Wyhraaue verlängert wurde, fließt nun durch die Stadt. Im heutigen Gebiet von Borna bildeten sich im Tertiär ausgedehnte Braunkohlevorkommen, deren Förderung im Tagesbau das Landschaftsbild in den letzten 100 Jahren stark verändert hat. So entstanden Berge aus den Resten des Baualltags und das Leipziger Neuseenland durch Überschwemmung von Bauschutthalden.
Borna ist eine Großstadt in der Nähe von Leipzig und Verwaltungszentrum des Landkreises Leipzig, eingebettet in eine abwechslungsreiche Landschaft und damit ein hervorragender Wohnort mit attraktiven Kultur-, Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. In Borna kann man leicht alles finden, von Wohnungen im historischen Stadtzentrum über ruhige, saubere und neue Viertel für Einfamilienhäuser bis hin zu einem Bauernhaus in der Auenlandschaft. Das Kohrener Land ist eine wunderschöne Region mit interessanter Kultur südlich von Borna.
Wer möchte, kann sich in einem der neuen Wohnbaugebiete seine individuellen Wohnwünsche erfüllen. Alle Wohngebiete sind mit Bus und Bahn erreichbar und haben alles Nötige in unmittelbarer Nähe. Das unterscheidet sie voneinander. Durch die verschiedenen Standortoptionen können die besonderen Wohnansprüche von Bauarbeitern erfüllt werden.
Der historische Standort Borna liegt im Mittelalter im deutschen Wirtschaftsraum. Zu den führenden Branchen zählen die Chemie- und Kunststoffindustrie, die Kommunikations- und Leittechnik, die Gebäude- und Haustechnik sowie der Handel. Die Nähe zur prosperierenden Leipziger Oberstadt beschleunigt den Zugang zu neuen Märkten.
In einer Eigentümergemeinschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert, um die Immobilie in den Wintermonaten warm zu halten. Wenn die Heizungsanlage ausfällt, kümmert sich der Verwalter um die notwendigen Arbeiten und benötigt in der Regel keinen WEG-Beschluss. Wird die Heizungsanlage jedoch "freiwillig" als Gemeinschaftseigentum ausgetauscht, ist ein Beschluss erforderlich. Bei einem Ausfall der Heizungsanlage sind alle Mieterinnen und Mieter betroffen. Ist der Ausfall auf einen Mangel zurückzuführen, sind die Mieter in der Regel verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Ist der Ausfall jedoch auf normale Abnutzung zurückzuführen, sind die Mieter in der Regel für die Kosten des Austauschs der Heizungsanlage verantwortlich. Um Konflikte oder Streitigkeiten darüber zu vermeiden, wer für die Kosten des Austauschs der Heizungsanlage verantwortlich ist, ist es wichtig, dass die Verwalter eine förmliche Vereinbarung getroffen haben. Dieser Beschluss kann von der WEG verfasst werden und regelt, wer für die Kosten des Austauschs verantwortlich ist, wann der Austausch erfolgen soll und welche weiteren Einzelheiten zu beachten sind. Wird die Heizungsanlage als Gemeinschaftseigentum "freiwillig" ausgetauscht, ist es wichtig, dass das gleiche Verfahren eingehalten wird wie beim Ausfall der Heizungsanlage aufgrund eines Mangels. So lassen sich Konflikte oder Streitigkeiten darüber vermeiden, wer für die Kosten des Austauschs verantwortlich ist.
Der Wohnungseigentumsverwaltungsrat ist für die laufenden Geschäfte des Wohnungseigentums zuständig. Der Vorstand setzt sich aus fünf gewählten Vertretern der verschiedenen Wohnungseigentumseinheiten zusammen (§ 27 Abs. 1 Satz 4 WEG). Diese Vertreter sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und ein weiterer gewählter Vertreter. Der Verwaltungsbeirat kann durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung des Wohnungseigentums ermächtigen (§ 27 Abs. 3 Satz 3 WEG).
Die Wohnungseigentümer können ihre Befugnisse auf einen oder mehrere Wohnungseigentümer übertragen, die sie für die Vertretung des Wohnungseigentums am besten geeignet halten. Diese Vollmachtsübertragung ist ein wichtiger Teil des demokratischen Prozesses innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Übertragung von Befugnissen ermöglicht es den Wohnungseigentümern, Aufgaben zu delegieren, die sie nicht selbst erledigen können, oder Aufgaben, die ihrer Meinung nach besser von einer anderen Person erledigt werden sollten. Außerdem können die Wohnungseigentümer so einer anderen Person die Möglichkeit geben, sich mit der Wohnungseigentümerschaft und ihrer Politik vertraut zu machen.
Der Vorstand kann die Übertragung von Befugnissen jederzeit widerrufen, wenn er der Meinung ist, dass der Wohnungseigentümer die Wohnung nicht fair und unparteiisch vertritt. Der Vorstand sollte immer ein offenes Ohr für die Anliegen und Vorschläge der Wohnungseigentümerdelegation haben. Diese Kommunikation zwischen dem Verwaltungsrat und der Wohnungseigentümerdelegation ist für das Funktionieren der Wohnanlage unerlässlich.
Ja, eine Hausverwaltung kann im Rahmen ihrer Beauftragung durch den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft auch Eigentümer abmahnen, wenn diese gegen die Hausordnung oder andere Regelungen verstoßen. Die Hausordnung ist eine Regelung, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wird und die festlegt, wie sich die Bewohner in einer Wohnanlage verhalten sollen.
Es gibt keine allgemeingültige Regelung darüber, wie hoch die Verwaltungskosten einer Hausverwaltung sein dürfen. Die Höhe der Verwaltungskosten ist in der Regel abhängig von den Leistungen, die von der Hausverwaltung erbracht werden, und den individuellen Umständen der Immobilie. In der Praxis gibt es Hausverwaltungen, die Verwaltungskosten von 5,5 % der Bruttomiete (Grundmiete einschließlich Umsatzsteuer) berechnen, es gibt aber auch Hausverwaltungen, die geringere oder höhere Verwaltungskosten berechnen.