Legen Sie Ihre Hausverwaltung in Plauen & Umgebung in erfahrene Hände.
Mit viveto geht das ganz einfach, schnell und zuverlässig.
Sondereigentumsverwaltung, WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in Plauen und Umgebung
Wir von viveto Verwaltung legen großen Wert auf eine individuelle Betreuung. Äußern Sie Ihre Bedürfnisse und Wünsche und wir schnüren Ihnen ein Verwaltungspaket, das optimal auf Sie zugeschnitten ist. Im Bereich der Mietverwaltung, WEG- oder Sondereigentumsverwaltung bieten wir zahlreiche Leistungen an, mit denen wir Ihr Anliegen abdecken können. Lassen Sie sich in einem ersten unverbindlichen Gespräch zu unseren Möglichkeiten beraten.
Ihre Vorteile im Überblick:
Hinter viveto steht eine moderne Unternehmensgruppe mit einem Fokus auf Immobilien, Verwaltung und Wohnen. So stehen wir Ihnen neben unserer Hausverwaltung für Plauen auf Anfrage auch als Immobilienmakler oder Wohnungsvermietung zur Verfügung. Sollten Sie einen Mix aus verschiedenen Immobilienservices benötigen, können Sie sich gerne ein Angebot für ein Rundum-sorglos-Paket einholen.
Ein regionaler Knotenpunkt im Südwesten des Freistaates Sachsen und Kreisstadt des Vogtlandes ist die große Kreisstadt Plauen. Sie ist zudem die fünftgrößte Stadt im Freistaat und die größte Stadt im sächsischen Vogtland. Das Stadtgebiet der Stadt ist größer als 102 Quadratkilometer, vergleichbar mit dem Pariser Stadtgebiet, das etwa 105 Quadratkilometer groß ist. 39 Stadtteile bilden Plauen, das sich in 23 Stadtteile und fünf Stadtgebiete gliedert: Zentrum, Norden, Osten, Süden und Westen. In jedem Stadtgebiet gibt es bis zu elf Stadtteile.
Das im Südwesten des Freistaates Sachsen gelegene Plauen ist mit rund 68.000 Einwohnern die fünftgrößte Stadt Sachsens und die größte Stadt des Vogtlandes. Plauen liegt im Dreiländereck zwischen Tschechien, Thüringen und Bayern.
Aufgrund ihrer architektonischen und kulturellen Besonderheiten lädt die Stadt Einwohner, Studenten und Besucher zum Verweilen ein. Plauener Spitze war früher ihr Anspruch auf Ruhm. Seit dem Umzug auf den brandneuen Campus Schloßberg im März 2019 ist Plauen der jüngste Campus der Berufsakademie Sachsen.
Der Unternehmensstandort Plauen im Vogtland profitiert von seiner idealen Lage mitten in Europa, der unmittelbaren Nähe zu den wichtigsten Autobahnen quer durch Deutschland und nach Osten sowie der geballten Gestaltungskraft der Region.
Plauen profitiert von seiner erstklassigen Lage im Herzen Europas und der Nähe zu Deutschlands Hauptverkehrsadern. Die idealen logistischen Voraussetzungen sind gegeben und schaffen so mehr Raum für Expansion. Darüber hinaus dient Plauen als wichtiger Knotenpunkt auf der Magistrale Sachsen-Franken der Deutschen Bahn.
Immer zur Stelle mit starken Lösungen: das ist viveto Verwaltung! Kontaktieren Sie uns jetzt mit Ihrem persönlichen Anliegen.
Vorläufige Hausverwaltung einen sog. kommissarischen Verwalter bestellen, wenn sie keine neue Hausverwaltung finden. Die WEG- Gemeinschaft beschließt dazu in der Eigentümerversammlung die Einsetzung eines vorübergehend Verwalters. Dieser übernimmt das Amt, bis eine neue Hausverwaltung bestellt wird. 02.03.2022
Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft zuständig. Das bedeutet, dass ein Hausverwalter nicht zwingend vorgeschrieben ist. Über die Bestellung oder Abberufung eines Verwalters entscheiden die Wohnungseigentümer (§ 26 WEG, Absatz 1).
Bestellt die Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter, übernimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Gesellschaft muss einen Verwalter bestellen, der für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Übereinstimmung mit der Wohnungseigentumssatzung verantwortlich ist. Der Verwalter ist auch für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und für die Einziehung der gemeinsamen Instandhaltungs- und Sicherheitsgebühren verantwortlich.
Der Verwalter einer Immobilie haftet in der Regel, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Pflichten aus dem Verwaltervertrag oder aus dem WEG-Gesetz verletzt. In der Praxis besteht das größte Haftungsrisiko für den Hausverwalter in der Behandlung von Baumängeln und der Instandhaltung der verwalteten Immobilie.
Bei Baumängeln hat der Verwalter die Pflicht, diese sofort nach ihrer Entdeckung zu erkennen und zu beseitigen. Wird ein Mangel nicht behoben, kann der Hausverwalter für alle entstehenden Schäden haftbar gemacht werden. Ebenso sind Immobilienverwalter verpflichtet, die Immobilie in einem sicheren und bewohnbaren Zustand zu halten. Wenn die Immobilie nicht in einem sicheren Zustand gehalten wird, kann der Verwalter für etwaige Verletzungen haftbar gemacht werden, die sich daraus ergeben.
Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft zuständig. Das bedeutet, dass ein Hausverwalter nicht zwingend vorgeschrieben ist. Über die Bestellung oder Abberufung eines Verwalters entscheiden die Wohnungseigentümer (§ 26 WEG, Absatz 1).
Bestellt die Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter, übernimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Gesellschaft muss einen Verwalter bestellen, der für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Übereinstimmung mit der Wohnungseigentumssatzung verantwortlich ist. Der Verwalter ist auch für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und für die Einziehung der gemeinsamen Instandhaltungs- und Sicherheitsgebühren verantwortlich.