Nutzen Sie unsere Immobilienverwaltung in Auerbach für Ihren Erfolg.
Mit viveto geht das ganz einfach, schnell und zuverlässig.
Professionelle Verwaltung für Mietobjekte, Sondereigentum, Grundstücke und Eigentümergemeinschaften durch viveto VERWALTUNG.
Gerne sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Verwaltung von Wohnungen und Häusern in Werdau und Umgebung, unabhängig von der Art der Immobilie. Kontaktieren Sie unseren freundlichen Kundenservice und erhalten Sie nach einem ersten Gespräch ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung und unser starkes Partner-Netzwerk für Ihren persönlichen Erfolg.
Ihre Vorteile im Überblick:
Die viveto Unternehmensgruppe bietet neben der viveto Verwaltung auch viveto Immobilien als spezialisierten Immobilienmakler und viveto Wohnen als Experten im Bereich der Wohnungsvermietung und -vermittlung. Wir bieten Ihnen somit ein umfassendes "Rundum-sorglos-Paket" für Ihre Immobilie(n) an und können individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Unser Service erstreckt sich auch auf umliegende Städte wie Crimmitschau und den gesamten Landkreis Zwickau.
Auerbach ist eine Stadt in Sachsen, die im Südwesten des Vogtlandkreises liegt. Die Stadt hat eine Fläche von etwa 31 km² und ist von Wäldern und Hügeln umgeben. Durch die Stadt fließt die Göltzsch, die zu den größten Flüssen im Vogtland gehört.
Das bekannteste Wahrzeichen von Auerbach/Vogtl. ist das Auerbacher Schloss, das im Jugendstil erbaut wurde. Das Schloss beherbergt heute ein Museum, das Einblicke in die Geschichte der Stadt und der Region gibt. Das Museum hat eine umfangreiche Sammlung von Porzellanen, Waffen, Möbeln und anderen Exponaten.
Auerbach/Vogtl. hat auch eine lange Tradition im Handwerk und im Textilgewerbe. In der Stadt gibt es zahlreiche kleine Betriebe, die sich auf die Herstellung von Textilien und anderen Produkten spezialisiert haben. Ein weiterer wichtiger Wirtschaftszweig ist der Maschinenbau.
Die Stadt hat ein reges kulturelles Leben mit zahlreichen Vereinen und Organisationen, die verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten anbieten. Neben dem Altstadtfest gibt es auch einen Weihnachtsmarkt und ein Stadtfest, das jedes Jahr im Sommer stattfindet. Auch das Vogtlandmuseum und das Kulturzentrum "Goldne Sonne" bieten ein vielfältiges Programm für Kunst- und Kulturinteressierte.
Machen Sie den ersten wichtigen Schritt und kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und maßgeschneidertes Angebot. Wir freuen uns auf Sie!
Eine Hausverwaltung kümmert sich um die administrative und organisatorische Betreuung von Wohnanlagen und Immobilien. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Hausverwaltung für die Einhaltung der Hausordnung und des WEG-Gesetzes zuständig und überwacht die Erfüllung von Instandhaltungs- und Reparaturpflichten sowie die Finanzen der Gemeinschaft. Die Verwalter:in wird von der Eigentümerversammlung bestellt und ist Ansprechpartner:in für die Eigentümer:innen. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Gemeinschaft zu vertreten und gleichzeitig die Belange der Eigentümer:innen zu berücksichtigen.
Wenn ein Vermieter eine Hausverwaltung mit der Verwaltung seiner Immobilie beauftragt, muss er die dafür anfallenden Kosten vollständig selbst tragen. Gemäß § 556b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat der Vermieter die Verwaltungskosten für die Mietobjekte zu tragen. Das bedeutet, dass er für Aufgaben wie die Erstellung von Mietverträgen, Reparaturen oder die Beauftragung einer Hausverwaltung selbst aufkommen muss und diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen darf. Wenn der Vermieter die Verwaltungsaufgaben selbst übernimmt, darf er auch keine Gebühren von den Mietern verlangen. Es ist jedoch möglich, dass der Vermieter diese Einsparungen an die Mieter weitergibt, indem er beispielsweise die Miete senkt.
Eine Hausverwaltung darf nicht eigenmächtig eine Hausordnung erlassen, die den Bewohnern Verhaltensregeln vorschreibt. Dies obliegt allein der Eigentümerversammlung. Die Hausordnung legt fest, wie sich die Bewohner in einer Wohnanlage verhalten sollten, z.B. wann Lärm vermieden werden muss und wie Müll entsorgt wird. Die Hausordnung darf jedoch nicht gegen geltendes Recht verstoßen und muss eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Auch darf eine Hausverwaltung die Wohnungen der Eigentümer nicht ohne vorherige Ankündigung betreten. Nach § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person die Wohnung des Mieters nur betreten, wenn dies zu den in § 535 Abs. 2 BGB genannten Zwecken erforderlich ist und wenn der Mieter vorher angemessen benachrichtigt wurde.
Die Immobilienverwaltung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die viel Arbeit erfordert. Wer hat die Kontrolle über die Hausverwaltung - der Eigentümer oder der Verwalter? Theoretisch hat der Immobilieneigentümer die meiste Kontrolle, da er für die Immobilie verantwortlich ist. Der Hausverwalter wird jedoch vom Eigentümer eingestellt und hat oft mehr Kontrolle, da er mit der Verwaltung der Immobilie betraut ist. Um sicherzustellen, dass die Verwaltung reibungslos verläuft, sollten Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften regelmäßig mit der Hausverwaltung kommunizieren und die erbrachten Leistungen sowie die Finanzen überwachen.