Verwalten Sie mit unserer erfahrenen Hausverwaltung in Mittweida ganz unkompliziert Ihr Eigentum.
Auf die Immobilienexperten von viveto ist jederzeit Verlass.
Unsere Hausverwaltung für Mittweida zu beauftragen ist sehr einfach und unkompliziert. Unabhängig davon, ob es um eine Eigentumswohnung oder ein ganzes Haus geht, rufen Sie uns einfach an und beschreiben Sie uns die aktuelle Situation. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie ein kostenloses und passendes Angebot.
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Sie wünschen sich eine Hausverwaltung, die Sie versteht, gut erreichbar ist und sich zuverlässig sowie gewissenhaft um Ihre Eigentumswohnungs-, Grundstücks- oder Hausangelegenheiten kümmert? Dann haben Sie mit der viveto Hausverwaltung für Mittweida bereits den richtigen Partner gefunden. Überzeugen Sie sich selbst und kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.
Neben unseren Serviceleistungen als Hausverwaltung bieten wir auch Dienstleistungen als Immobilienmakler und rund um die Wohnungsvermietung an. Sie können unseren Service in Mittweida, aber auch in benachbarten Städten wie Burgstädt, Rochlitz und Frankenberg in Anspruch nehmen.
Die riesige Kreis- und Universitätsstadt Mittweida, die im Städtedreieck Dresden, Leipzig und Chemnitz des Freistaates Sachsen liegt, ist eingebettet in die drei Landschaftsschutzgebiete Talsperre Kriebstein, Mittweida Zschopautal und Mittleres Zschopautal. Mit rund 16.000 Einwohnern ist sie eine der größten und bedeutendsten Städte der Region Mittelsachsen.
Die geschichtsträchtige Altstadt von Mittweida ist wegen der wundervoll restaurierten Bürger- und Handwerkerhäuser, der verwinkelten Gassen und Straßen, der hervorragenden Einkaufsmöglichkeiten und der gepflegten Parkanlagen einen Besuch wert. Sehenswert sind die Stadtkirche, die kleinste Silbermann-Orgel in der Dorfkirche Ringethal und das Wasserkraftwerk.
Besucher können Mittweida zu Fuß erkunden und auf verschiedene moderne Zeitzeugen aus der über 800-jährigen Stadtgeschichte stoßen, sowie auf wunderschön gepflegte Parks, intime Gastronomiebetriebe, spektakuläre alte Bürgerhäuser und mehr.
Mehr als 7.000 Studierende finden an der klassischen und zeitgemäßen Fachhochschule, die dem Städtchen seinen eigenen Charakter verleiht, perfekte Bedingungen für ein effektives und zukunftsorientiertes Studium. Viele berühmte Bauwerke, wie das Roch's Haus und das Museum "Alte Pfarrhäuser", tragen noch die Narben ihrer bewegten Vergangenheit.
Das ungezähmte und romantische Zschopautal, ein Stück Natur, das sich bis heute seine Ursprünglichkeit bewahrt hat, lädt mit seinen vielen Wanderwegen, atemberaubenden Aussichtspunkten, technischen Denkmälern wie Brücken usw. zum Kennenlernen und Verweilen ein Wasserkraftwerk und Zeichen des ehemaligen Bergbaus.
Die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die das Gewerbegebiet Mittweida ausmachen, machen es einzigartig. Zu den herausragenden Industrien gehören Metall und Elektrizität. Aber auch in der Holz-, Kunststoff- und Textilverarbeitung sowie in der Lasertechnik verfügt Mittweida über erstklassige Betriebe. Sie bilden zusammen mit den Betrieben des Handwerks, der Landwirtschaft und der Rohstoffgewinnung eine starke Grundlage für das Wachstum der Wirtschaft der Stadt.
viveto Verwaltung hat stets die passende Lösung für Ihre individuellen Immobilienwünsche parat. Nutzen Sie unsere Expertise und unser Netzwerk für Ihren persönlichen Erfolg. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Beauftragt ein Vermieter zur Verwaltung einer Immobilie eine Hausverwaltung, muss er die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang selbst tragen.
Laut § 556b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat der Vermieter die Kosten der Verwaltung der Mietsache zu tragen. Das bedeutet, dass er für die Beauftragung einer Hausverwaltung oder für andere verwaltungsbezogene Aufgaben wie zum Beispiel die Erstellung von Mietverträgen oder die Durchführung von Reparaturen selbst aufkommen muss. Er darf diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Wenn der Vermieter die Verwaltungsaufgaben selbst übernimmt, darf er ebenfalls keine Gebühren von den Mietern verlangen. Allerdings hat er in diesem Fall keine Kosten für eine Hausverwaltung und kann diese Einsparungen an die Mieter weitergeben, indem er zum Beispiel die Miete senkt.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum sich ein Hausverwalter für eine bestimmte Immobilie lohnen kann. Ein Immobilienverwalter kann die Immobilie in einem Top-Zustand halten und den täglichen Betrieb der Immobilie verwalten. Er kann auch bei der Gewinnung von Mietern helfen, die Miete verwalten und einziehen und sich um alle notwendigen Reparaturen kümmern.
Ein Hausverwalter kann in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Immobilien oder bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Mieteinheiten. Eine Hausverwaltung übernimmt die organisatorischen und administrativen Aufgaben rund um die Immobilie und kann so den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft entlasten. Sie kümmert sich um die Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, die Betreuung von Mietern und Eigentümern, die Überwachung von Miet- und Pachtverträgen und die Pflege von Finanzunterlagen. Auch bei der Durchführung von Eigentümerversammlungen und der Überwachung der Einhaltung von Hausordnungen und Gesetzen kann ein Hausverwalter hilfreich sein.
Für die Tätigkeit als Verwalter in einer Hausverwaltung ist generell keine Berufsausbildung vorgeschrieben. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Berufsausbildung zu absolvieren, um als Verwalter in einer Hausverwaltung tätig werden zu können, allerdings gibt es in Deutschland verschiedene Ausbildungen und Weiterbildungen, die für die Tätigkeit als Verwalter relevant sind und die von vielen Hausverwaltungen als Voraussetzung gefordert werden.
Eine Hausverwaltung darf keine Hausordnung erlassen, die den Bewohnern vorschreibt, was sie zu tun und zu lassen haben - dies ist allein Sache der Eigentümerversammlung. en wird und die festlegt, wie sich die Bewohner in einer Wohnanlage verhalten sollen. Sie kann zum Beispiel festlegen, wann Lärm vermieden werden muss, ob Haustiere erlaubt sind und wie Müll zu entsorgen ist. Die Hausordnung darf jedoch nicht gegen geltendes Recht verstoßen und muss den Bewohnern eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Auch darf ein Hausverwalter die Wohnungen der Eigentümer nicht ohne vorherige Ankündigung betreten. Gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person die Wohnung des Mieters nur betreten, wenn dies zu den in § 535 Abs. 2 BGB genannten Zwecken erforderlich ist und wenn der Mieter vorher angemessen benachrichtigt wurde.