Legen Sie Ihre Wohnungsverwaltung in Nossen in erfahrene Hände.
Mit viveto geht das ganz einfach.
viveto Verwaltung ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn um die Immobilienverwaltung in Nossen und Region geht. Ob Mietverwaltung, WEG- oder Sondereigentumsverwaltung – wir passen unsere Dienstleistungen stets an Sie an. Lassen Sie uns in einem ersten persönlichen Kennenlerngespräch wissen, was Sie benötigen und wir beraten Sie dazu, welche Lösung am sinnvollsten für Sie ist. Auch wenn noch Unklarheiten herrschen, beraten wir Sie gerne.
Neben viveto Verwaltung besteht unsere Unternehmensgruppe aus viveto Immobilien und viveto Wohnen. Somit umfasst unser Immobilienservice zusätzlich zur Immobilienverwaltung auch die Vermarktung, Vermittlung und Vermietung von Immobilien. Falls Sie bereits jetzt oder in Zukunft mehr als unsere Verwaltungsleistungen benötigen sollten, ist viveto auch dann für Sie da und schnürt Ihnen gerne ein Rundum-sorglos-Paket.
Die Kleinstadt Nossen befindet sich im sächsischen Landkreis Meißen. Sie liegt am Südrand des Mittelsächsischen Hügellands, im Tal und an den Hängen der Freiberger Mulde. Beheimatet ist hier das Schloss Nossen, das auf einem Felssporn errichtet wurde, sowie das Kloster Altzella. Ein weiteres Highlight ist der Stadtpark, der einst als Alte Friedhof fungiert hat und sich seit den 1970er Jahren als solcher präsentiert. Des Weiteren gibt es den Clara-Zetkin-Park und die „Hacke“ unterhalb des Schlosses. Ein weiteres Naherholungsgebiet ist das Muldental, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Verkehrstechnisch ist Nossen optimal gelegen. So sind die A4 und A14 sowie die Bundesstraßen 101 und 175 in der Nähe. Des Weiteren dient der Mulderadweg als Verkehrsmittel. Der Flughafen Dresden ist ebenfalls in der Nähe und es fuhren früher auch Regionalbahnen auf der Strecke Borsdorf-Coswig. Heutzutage verkehren auf der Strecke Riesa-Nossen nur noch Güterzüge. Die Schmalspurbahn Freital-Potschappel-Nossen ist seit 1972 stillgelegt.
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Eine Hausverwaltung darf keine Hausordnung erlassen, die den Bewohnern vorschreibt, was sie zu tun und zu lassen haben - dies ist allein Sache der Eigentümerversammlung. en wird und die festlegt, wie sich die Bewohner in einer Wohnanlage verhalten sollen. Sie kann zum Beispiel festlegen, wann Lärm vermieden werden muss, ob Haustiere erlaubt sind und wie Müll zu entsorgen ist. Die Hausordnung darf jedoch nicht gegen geltendes Recht verstoßen und muss den Bewohnern eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Auch darf ein Hausverwalter die Wohnungen der Eigentümer nicht ohne vorherige Ankündigung betreten. Gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person die Wohnung des Mieters nur betreten, wenn dies zu den in § 535 Abs. 2 BGB genannten Zwecken erforderlich ist und wenn der Mieter vorher angemessen benachrichtigt wurde.
Es gibt vom Gesetzgeber keine Verpflichtung eine professionelle Hausverwaltung mit der Verwaltung einer Immobilie zu beauftragen. Es ist grundsätzlich möglich, die Verwaltung einer Immobilie selbst zu übernehmen, anstatt eine Hausverwaltung zu beauftragen. Allerdings sollten Vermieter oder Eigentümergemeinschaften, die sich für diesen Weg entscheiden, beachten, dass die Verwaltung einer Immobilie eine verantwortungsvolle und zeitaufwendige Aufgabe ist. Sie müssen sich um die Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, die Betreuung von Mietern und Eigentümern, die Überwachung von Miet- und Pachtverträgen und die Pflege von Finanzunterlagen kümmern. Auch bei der Durchführung von Eigentümerversammlungen und der Überwachung der Einhaltung von Hausordnungen und Gesetzen sind sie verantwortlich.
Für die Tätigkeit als Verwalter in einer Hausverwaltung ist generell keine Berufsausbildung vorgeschrieben. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Berufsausbildung zu absolvieren, um als Verwalter in einer Hausverwaltung tätig werden zu können, allerdings gibt es in Deutschland verschiedene Ausbildungen und Weiterbildungen, die für die Tätigkeit als Verwalter relevant sind und die von vielen Hausverwaltungen als Voraussetzung gefordert werden.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum sich ein Hausverwalter für eine bestimmte Immobilie lohnen kann. Ein Immobilienverwalter kann die Immobilie in einem Top-Zustand halten und den täglichen Betrieb der Immobilie verwalten. Er kann auch bei der Gewinnung von Mietern helfen, die Miete verwalten und einziehen und sich um alle notwendigen Reparaturen kümmern.
Ein Hausverwalter kann in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Immobilien oder bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Mieteinheiten. Eine Hausverwaltung übernimmt die organisatorischen und administrativen Aufgaben rund um die Immobilie und kann so den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft entlasten. Sie kümmert sich um die Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, die Betreuung von Mietern und Eigentümern, die Überwachung von Miet- und Pachtverträgen und die Pflege von Finanzunterlagen. Auch bei der Durchführung von Eigentümerversammlungen und der Überwachung der Einhaltung von Hausordnungen und Gesetzen kann ein Hausverwalter hilfreich sein.